Aktuelles

WICHTIG!!

Ab sofort kann mit Elektromotoren deren Leistung weniger als 1 kW oder 1,3 PS beträgt auf den Brandenburger Seen gefahren werden. Dabei sind aber weiterhin abgesperrte Umweltschutzzonen und Restriktionen einzuhalten bzw. zu beachten!

ACHTUNG!!!

Auf der Jahreshauptversammlung 2018 wurden folgende Änderungen im Bezug auf die Beitragskassierung einstimmig angenommen und beschlossen: 

Wer bis einschließlich zum 31. März des betreffenden Jahres den Beitrag nicht entrichtet hat, gilt als aus dem Verein ausgeschieden und muss dann die volle Neuaufnahmegebühr von 25 Euro zahlen.

Diese Änderungen sind seit dem 01.01.2018 wirksam. Es gibt leider immer wieder zu viele säumige Mitglieder und die Beiträge müssen im April pünktlich weitergegeben werden. Nutzt bitte die Gelegenheiten während der Beitragskassierungen euren Beitrag zu entrichten. 

WICHTIG!!!!

Wir können auch die nächsten Jahre weiter wie gewohnt die Burger Spreewaldgewässer mitnutzen. Es sollten aber auch hierfür, wie für die DAFV-Gewässer, stets die FANGBELEGE abgegeben werden, bitte NICHT VERGESSEN. Die Spree in Burg hat die Kennzeichnung CV 03-01. Bitte denkt daran diese demnächst abzugeben. Belegblankos findet ihr unter dem Reiter Vordrucke. 

Beim Befischen der Spreewaldgewässer gibt es ein paar Abweichungen im Bezug auf die Schonmaße (rot hervorgehoben) siehe Gewässerordnung LAVB.

So gelten Schonmaße: Hecht (15.01. bis 30.04.) und Zander (01.04. bis 15.06.). Zudem gilt beim Schuppenkarpfen ein Mindestmaß von 40 Zentimetern. Das betrifft die Gewässer VC 03-01 Spreewaldfließgewässer Burg und Umgebung, VC 09-03 Spreewaldfließgewässer der Fischereigenossenschaft Lübbenau und VC 09-04 Spreewaldfließgewässer der Fischereigenossenschaft „Unterspreewald“ Lübben.

WICHTIG!!!

Hier findet ihr die Biosphärenkarten der Naturschutzbehörden. Dabei ist zu beachten, dass gelbe Naturschutzgebiete nicht zum Angeln betreten werden dürfen, es sei denn es ist anders gekennzeichnet oder vom Wassergefährt erlaubt.

Unterer Spreewald

Oberer Spreewald